LOS 1. Ukrainian-German Cooperation
Anleitung für die Antragsteller
Das LOS wird gemeinsam mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Deutschland) umgesetzt.
In Erinnerung an die Opfer nationalsozialistischen Unrechts engagiert sich die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ) für die Überlebenden und setzt sich für Menschenrechte und Völkerverständigung ein. Die Stiftung EVZ ist damit Ausdruck der fortbestehenden politischen und moralischen Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für das nationalsozialistische Unrecht und gegenüber seinen Opfern.
Prioritäten der LOS-Förderung:
- Förderung von Kulturprojekten, die langfristig durch einen intensiveren Dialog über aktuelle Herausforderungen der Menschheit wie Verschlechterung der Umweltlage, Verletzung der Menschenrechte, Geschlechterungleichheit usw. zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Ukraine und Deutschland beitragen können;
- Förderung von Projekten, die zur Entstehung neuer Partnerschaften zwischen der Ukraine und Deutschland beitragen können;
- Förderung von Projekten, die zur Herstellung eines innovativen internationalen Kultur- und Kreativprodukts beitragen können;
- Förderung von Projekten, die eine dritte Partei – bereichs- und/oder branchenübergreifende Partnerschaft – zur Stärkung und Gewinnung neuer Interessenten zu den Projektergebnissen einbeziehen.
Das Gesamtbudget des LOSes besteht aus folgenden Beiträgen:
- Die Ukrainische Kulturstiftung – 7 Mio. UAH
- Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – 75 Tsd. EUR
Der Mindestbetrag der Förderung (kann nicht gekürzt werden): 50 Tsd. UAH
Der Höchstbetrag der Förderung (kann nicht erhöht werden): 700 Tsd. UAH
Im Rahmen des LOSes wird nur folgender Bereich gefördert: Kultur- und Kreativwirtschaft.
Die Bewerbungsunterlagen sind auf Ukrainisch vom Antragssteller auszufüllen. Die Unterlagen auf Deutsch werden zur Ihrer Information bereitgestellt.
Als Antragsteller um das LOS soll eine juristische Person – eine gemeinnützige Organisation auftreten, die nach geltendem Recht ihren Rechtssitz auf dem Territorium der Ukraine hat und ins Register der gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen eingetragen ist sowie über entsprechende Erfahrung in den Bereichen Kultur und Bildung, internationaler Austausch und Jugendarbeit verfügt.
Als Partner des LOSes soll eine juristische Person – eine gemeinnützige Organisation auftreten, die ihren Rechtssitz auf dem Territorium Deutschlands hat und über entsprechende Erfahrung in den Bereichen Kultur und Bildung, internationaler Austausch und Jugendarbeit verfügt.
Zeitplan des Auswahlverfahrens und Fristen der Projektumsetzung
Einreichung von Bewerbungsunterlagen: 01.12.2020 – 01.02.2021 (bis 18:00 nach Kyjiw Zeit)
Auswahlverfahren: 16.02.2020 – 30.04.2021
Umsetzung der Projekte inklusive Berichterstattung: ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags über die Förderung durch die Stiftung, jedoch nicht vor dem 30. April, und bis zum 30.10.2021